Qualitätsentwicklung
Sichern Sie durch dauerhafte Prozessverbesserungen nachhaltig ihre Ergebnisse.
Die Neuregelungen zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (§§ 78 a-g,SGB VIII) verändern die Rahmenbedingungen in der Jugendhilfe und haben Auswirkungen auf den Prozess der Leistungserbringung. Bei Dienstleistungen, die in der Kinder- und Jugendhilfe erbracht werden, bemisst sich die Qualität dieser Leistungen an der Erreichung gestellter Anforderungen. Diese Anforderungen werden zum einen durch Kunden und Zielgruppen bestimmt und zum anderen durch fachliche Kriterien und gesetzliche Vorgaben erhoben. Die Anforderungen an das Niveau werden jedoch vom Kunden festgelegt. Daher ist der Qualitätsbegriff auch relativ - aus der subjektiven Perspektive des Kunden - zu formulieren. Ein solcher Qualitätsbegriff wird in prozessorientierten Konzepten bevorzugt. Qualität umfasst in diesem Verständnis mehrere Dimensionen und integriert Prozesse, Arbeitsbedingungen und Außenbeziehungen einer Organisation. Erst die Operationalisierung macht es dann auch möglich, Entwicklungsverläufe zu verdeutlichen und Ergebnisse einer Bewertung zuzuführen. So ist es mit JUCON dann auch möglich diese Einschätzungen zu visualisieren und differierende Aussagen und Bewertungen zu hinterfragen.
Einschätzung der Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Jugendamt
Einschätzung der Zusammenarbeit zwischen Betreuungsangebot/der Betreuungsform und Jugendamt
Einzelfallauswertung des Erziehungsverlaufes und Darstellung unterschiedlicher Entwicklungsstadien.